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Die Offenbarungskonstitution Dei Verbum (1965) ist
einer der bedeutendsten Texte, wenn nicht das wichtigste Dokument des
II. Vatikanums. Sie betrifft die kirchliche Lehre über die göttliche
Offenbarung als die Grundlage des Glaubens. Auf den ersten Blick mag
es überraschen, daß Henri de Lubac, der von 1959 bis 1964
mit seinem vierbändigen Werk Exégèse médiévale
die Geschichte der christlichen Bibelhermeneutik umfassend dargestellt
hatte, nicht etwa die entsprechenden Artikel über die Schriftdeutung
(Dei Verbum 12 oder 15/16) kommentierte, sondern das Vorwort und das
Erste Kapitel, wo es um das Verständnis von Offenbarung als solcher
geht. Richtige Schriftdeutung setzt ein richtiges Verständnis vom
Wesen der Schrift voraus. Das Wort Gottes der Heiligen Schrift ist nicht
selbst Offenbarung, sondern kirchliches, aus der umfassenden Tradition
erwachsenes Zeugnis der Offenbarung, die in der «Fleischwerdung»
des WORTES Gottes ihren Höhepunkt und ihre Fülle erreicht.
DEI VERBUM, Gottes Wort: die programmatischen Anfangsworte bezeichnen
nicht die Bibel, sondern Jesus Christus selbst. Offenbarung und der
ihr antwortende Glaube sind zuerst ein personal-dialogisches Geschehen.
De Lubac, als Peritus ein unmittelbarer Beobachter des Konzils, zeichnet
im Kommentar des Vorworts und des Ersten Kapitels nicht nur die dramatische
Entstehungsgeschichte des Textes nach, sondern zeigt vor allem auch
die Aussagen des Konzils in ihrer Übereinstimmung mit der kirchlichen
Tradition aller Jahrhunderte. Vorwort und Erstes Kapitel sind, so mühsam
ihr Text errungen wurde, letztlich kein Kompromißtext, sondern
ein von allen Richtungen dankbar begrüßter Ausdruck katholischer
Lehre. De Lubacs Kommentar (zuerst 1968 erschienen, 1974 und 1983 neu
aufgelegt und um einen Kurzkommentar auch der übrigen Artikel erweitert)
ist eine überaus wichtige Hilfe zum besseren Verständnis des
Konzils, dessen Rezeption in Geist und Buchstabe noch kaum begonnen
hat.
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